„Ich habe keine psychische Krankheit.
Ich bin doch nicht verrückt. Ich bin halt nur gestresst.“

Preise
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Erstgespräch: ca. 1,5 Std ______________________100,00 €
(Psychologische Exploration mit eingehender Beratung)
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Einzeltherapie: 50 Minuten ____________________ 65,00 €
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Paartherapie: 50 Minuten ____________________130,00 €
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Anwendung und Auswertung von Testverfahren____ 50,00 €
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Erstellung eines psychodiagnostischen Befundes___ 50,00 €
Meine Leistungen sind Einzelleistungen als Heilpraktikerin eingeschränkt auf das Fachgebiet der Psychotherapie. Diese sind nach §4 Nr. 14a UStG§ Umsatzsteuer befreit.
Bei meinen Leistungen handelt es sich um Beratungsleistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Weiterhin wird nicht gegenüber Ihrer Krankenkasse dokumentiert.
Das Honorar ist privat und in bar zu entrichten.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird Ihnen der Betrag für die geplante Leistung in Rechnung gestellt.
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HP-Rechnungen sind steuerlich absetzbar!
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Patientinnen und Patienten können die Honorare, die sie für psychotherapeutische
Behandlungen an mich gezahlt haben, als sog. "Sonderausgaben" in ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.